Urlaubsarbeit

Urlaubsarbeit
dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbsarbeit während des gesetzlichen  Urlaubs. U. ist nach § 8 BUrlG verboten. Bei Zuwiderhandlung kann der Arbeitgeber nach der Rechtsprechung gezahlte Urlaubsentgelte zurückverlangen.

Lexikon der Economics. 2013.

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